Im Bereich des Kapitalmarktrechts konzentrieren wir uns schwerpunktmäßig auf die Bereiche:
∙ Konzeption und Prospektierung von offenen und geschlossenen Fonds
∙ Aufsichtsrechtliche Beratung von Finanzdienstleistungsunternehmen
∙ Beratung von Unternehmen zu kapitalmarktrechtlichen Pflichten (z.B. Insiderrecht)
∙ Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen von Finanzdienstleistungsunternehmen
