Janert Rechtsanwälte
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  • Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 01.März 2011 (BGH II ZR 83/09) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Feststellungsklage auf Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung gegen die Gesellschaft (und nicht gegen die Gesellschafter) gerichtet werden kann, wenn dieses nicht im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Weiterhin beschäftigte sich der BGH mit der Frage, wann bei einer Gesellschaft das kapitalgesellschaftsrechtliche System übernommen wird.
  • Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 01.März 2011 (BGH II ZR 16/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob der Beitritt eines Kommanditisten zu einer Publikumsgesellschaft (GmbH & Co. KG) wirksam ist (Anmerkung: Es geht um den Beitritt im Rahmen eines Fonds), wenn die Beitrittserklärung von der persönlichen haftenden Gesellschafterin zwar im Namen der Gesellschaft angenommen wird, aber in dem im Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag nur eine Bevollmächtigung für den Abschluss von
  • Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 (BGH VII ZR 133/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob das werkvertragliche Kündigungsrecht des Bestellers gem. § 649 Satz 1 BGB durch eine Mindestvertragslaufzeit und ein im Vertrag vorgesehenes außerordentliches Kündigungsrecht ausgeschlossen wird und woran sich die Vergütung gem. § 649 Satz 2 BGB bemisst.